Förderrichtlinie

Egal ob es sich um Begabtenförderung, Stiftungsprofessuren, Extra-Arbeitsplätze für Studierende oder Sonderforschungsaufträge handelt – waterfront fördert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Baukunst und Stadtentwicklung dort, wo staatliche Mittel nicht ausreichen. Zum Beispiel in den Bereichen:

  • Ausbildung an der HCU (z.B. Stipendien, Fachexkursionen oder studentische Wettbewerbe)
  • Forschung und Entwicklung (z.B. durch Anschaffung technischer Geräte, zusätzliche Forschungsmittel)
  • Internationaler Austausch zwischen Forschenden, Lehrenden und Studierenden (z.B. durch Einladung internationaler Gastwissenschaftler oder Mobilitätsstipendien für Studierende)
  • Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Publikationen wichtiger Forschungsprojekte (z.B. durch Druckkostenunterstützung)
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen der HCU und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen
  • Dialog zwischen aktuellen und ehemaligen Studierenden und Lehrenden der HCU, sowie zwischen Unternehmensvertretern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, z.B. durch Ausstellungen und Vorträge, Dokumentationen und Veranstaltungen

Einreichung von Förderanträgen

Viermal im Jahr haben Sie die Gelegenheit Förderanträge einzureichen. Pro Quartal findet eine Vorstandssitzung statt, in der die Förderanträge besprochen werden. Per E-Mail werden Sie über die Fristen zur Einrichung informiert, in der Regel sind sie zwischen dem 10. und 15. Januar, April, Juli und Oktober, Die dazugehörige Besprechung findet bis zum Ende des jeweiligen Monats statt. Das Formular erhalten Sie im Service-Bereich unter Downloads.

Gefördert werden u. a.:

  • Technologie- und Wissenschaftstransfer mit der Wissenschaft, Wirtschaft,
    Verwaltung, Politik und Gesellschaft
  • Außer-curriculare Vortragsveranstaltungen
  • Netzwerk-Veranstaltungen (Studierende mit Wissenschaft, Wirtschaft und
    Verwaltung)
  • Studentische Projekte (Preise, Material für Bearbeitung und Präsentation)
  • Gast-Professuren
  • Anschub-Finanzierung/Unterstützung von Forschung & Entwicklung Projekte
  • Entwicklung neuer Arbeitsgebiete und Methoden
  • Verbesserung der Studienbedingungen
  • Herausragende Wissenschaftliche und künstlerische Veröffentlichungen von Bedeutung für die Positionierung der HCU

Hinweis:

  • Es werden keine Reisen von HCU-Angestellten gefördert.
  • Studierende aus einer Lehrveranstaltung möchten bitte einen gemeinsamen Antrag stellen, sollte es sich um eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme außerhalb der regulären Lehre handeln.
  • Bachelor- oder Master-Thesen gehören zur originären Lehre. Bei einem Thesis-Zuschuss werden möglicherweise nur öffentlichkeitswirksame Maßnahmen außerhalb des HCU-Gebäudes gefördert.
  • Leider können laut Förderrichtlinie (5) rückwirkende Förderungen nicht berücksichtigt werden. http://waterfront-hcu.de/unser-engagement/richtlinie/